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VOLKSTRIBUNAL

WILLKOMMEN

Schön, dass Du hier her gefunden hast. Wir haben uns

bewusst für diese Ansprechform entschieden, weil wir

hiermit verdeutlichen wollen, dass es beim Volkstribunal

um Menschen geht, und nicht primär um Formalitäten.

Alle Menschen sind vor den Naturgesetzen gleichgestellt,

und ein Gericht sollte möglichst in Übereinstimmung mit

den vorgegebenen Naturgesetzen werten und urteilen,

ohne Ansehen der Person.

In Völker- & Kommerzrechtlicher Hinsicht soll es ebenso

gehandhabt werden; für eine Leistung und/oder einen

entstandenen Schaden soll vom Verursacher ein

angemessener Ausgleich geleistet werden.

Ein Volk besteht aus Menschen, und diese repräsentieren

in einer Demokratie die Hoheit, die sog. Volkssouveränität.

Ein souveränes Volk setzt also voraus, dass die Menschen

selbst in ihrer Substanz auch Souverän sind. Sei es in der

Gesellschaft wie auch in der Gemeinschaft, in der

Arbeitswelt wie auch am Familientisch.

Was ist ein Volkstribunal und wie entsteht es?

Unser Volkstribunal wie auch das Volksgericht besteht aus

souveränen Menschen, die sich auf Moral-Ethischen

Grundlagen den Herausforderungen der Gesellschaft und

Regentschaft stellen. Diese übernehmen die

Selbstverantwortung und werden dadurch zum

Volkssouverän gezählt und berechtigt, das Volkstribunal im

Demokratischen Sinne zu bestimmen. Aus dem

Volkssouverän heraus dürfen sich alle als Tribun zur Wahl

stellen, vorausgesetzt die Kompetenzen sind durch

Fachkundiges Wissen von der Vereinigung des

Volkssouverän zertifiziert und bestätigt.

Der Volkssouverän ist also die Vereinigung von Menschen,

die sich autonom zu regieren wissen. Die

Gemeinschaftsmitglieder des Volkssouverän bejahen

darum die zehn Moral-Ethischen Charaktereigenschaften

& Leitprinzipien, welche auch die Grundvoraussetzungen

einer friedlichen & prosperierenden Gesellschaft sind.

Diese sind es, welche das Volkstribunal und das

Volksgericht etablieren und konstituieren werden.

mehr Infos anfordern…

ÜBER DAS ENTSTEHENDE

VOLKSTRIBUNAL

Das Volkstribunal ist der Zusammenschluss von

Menschen, die sich den Herausforderungen von

Missständen innerhalb der Gesellschaft und der

Regentschaft stellen. Die stimmberechtigten

Gemeinschaftsmitglieder wählen die Vorsteher des

Volkstribunal für die Dauer von fünf Jahren. An die

Vorsteher des Volkstribunal können die mit Beweisen

belegten Klageschriften eingereicht werden und diese

sichten das Material und entscheiden, ob es zu einer

Abhandlung vor Volksgericht zugelassen wird.

ÜBER DAS ENTSTEHENDE

VOLKSGERICHT

Das Volksgericht wird wie das Volkstribunal durch die

stimmberechtigten Gemeinschaftsmitglieder konstituiert.

Die Richterschaft wird ebenso wie beim Volkstribunal von

den Stimmberechtigten Gemeinschaftsmitglieder für die

Dauer von fünf Jahren gewählt, jedoch um zweieinhalb

Jahre vom Volkstribunal zeitversetzt.

Mehr über das Volkstribunal & Volksgericht erfährst du hier unter FAQ

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